Dem EuGH zufolge hätten die deutschen Behörden die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch einen Anbieter mit EU-Lizenz nicht verbieten dürfen. Seitdem steht das Thema des Glücksspielstaatsvertrages auf der Agenda der Bundesländer. Eine Einigung, ob dieser eine komplette Neuregelung oder nur Überarbeitung erfährt, ist aber äußerst strittik. Am 12. Mai stimmten die Chefs der Staatskanzleien darüber ab und beschlossen, dass die Anzahl der Konzessionen von 20 auf 40 erhöht werden soll. Diese Abstimmung ist aber nicht einstimmig über die Bühne gegangen, so dass nun das Bundesland Hessen mit dem Ausstieg aus dem Glücksspielstaatsvertrag droht.
Kann eine Verdopplung der Lizenzen helfen?
Mit der geänderten Version des Glücksspielstaatsvertrages versuchen die Ministerpräsidenten der Bundesländer einen neuen Anlauf, um die von der EU geforderte Liberalisierung des Sportwettenmarktes erfolgreich und EU-konform umzusetzen. Denn die Teilliberalisierung des Sportwettenmarktes durch den Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012 mit 20 Lizenzen für private Anbieter hatte nicht nur eine Flut von Klagen abgelehnter Bewerber nach sich gezogen, sondern war auch der EU sauer aufgestoßen. Nun versuchen die Chefs der Bundesländer das damalige Verfahren mit der aktuell beschlossenen Verdopplung der Konzessionen von 20 auf nun 40 noch retten.
Die dann 40 Lizenzen würde es ermöglichen, allen damaligen Bewerbern, die Mindestvoraussetzungen erfüllt hatten, aber trotzdem keine Lizenz erhielten, nun eine Lizenz zu geben. Damals hatten insgesamt 35 Wettanbieter die Bedingungen erfüllt, abgelehnt wurden unter anderem Buchmacher wie Tipico, Bet-at-home und Digibet.
In einem internen Bericht für die Konferenz der Chefs der Staatskanzleien heißt es: „Durch die punktuelle Änderung des Staatsvertrages wird die Regulierung des Sportwettenmarktes vorläufig abgeschlossen und Klarheit für die Anbieter geschaffen.“
Hessen spielt nicht mit
Allerdings ändert die Neuregelung mit nun 40 statt 20 Lizenzen das ursprüngliche Problem nicht, denn auch diese Zahl ist willkürlich festgelegt und würde früher oder später weiteren Unternehmen, die alle genannten Bedingungen erfüllen, den Zutritt zu Lizenzen verwehren – das Problem ginge von vorne los. Deshalb ist das Bundesland Hessen mit den geplanten Änderungen nicht einverstanden. Hessen hatte bereits vor einigen Monaten eine komplette Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages vorgeschlagen. In diesem hat der hessische Innenminister Peter Beuth gefordert, dass jeder private Anbieter, der sämtliche Bedingungen (z.B. Jugendschutz und Suchtbekämpfung) tadellos erfüllt, eine Lizenz zu bekommen hat. Dabei hat er nicht nur den Sportwettenmarkt gemeint, sondern auch die ebenfalls mit Problemen behafteten Online Casinos oder Online Poker.
Denn nur mit einer kompletten Legalisierung des gesamten Glücksspielmarktes mit all seinen Facetten sei dieser auch zu kontrollieren, das illegale Glücksspiel einzudämmen. Zumal die neue Änderung mit den nun 40 Lizenzen weiterhin willkürlich gewählt ist, damit sicherlich wieder Konflikte mit der EU in die Tür stehen würden. Deshalb erwägt man in Hessen auch einen Ausstieg aus dem Glücksspielstaatsvertrag, so wie es einst im Jahr 2012 Schleswig-Holstein getan hat und eigene Konzessionen nicht nur an Sportwetten Anbieter, sondern auch an Online Casino und Online Poker Anbieter vergeben hat.