Zu dem besagten Urteil vom Frankfurter Verwaltungsgericht ist es gekommen, weil eine Frankfurter Firma im Griesheimer Bahnhof im Erdgeschoss eine Spielhalle eröffnen wollte. Die Stadt Griesheim verweigerte dem Betreiber hierfür aber die notwendige Lizenz bzw. Genehmigung und lehnte damit den Antrag der Firma zum Betreiben einer Spielhalle am diesem Standort ab. Grund hierfür war, dass nach der Rechtsauffassung der Stadt die Spielhalle an einem solchen Ort gegen den Jugendschutz verstoße, der auch im Hessischen Spielhallengesetz geregelt ist.
Der Antragssteller war natürlich anderer Meinung und ist daraufhin vor Verwaltungsgericht Frankfurt gezogen. Die Firma war sich ziemlich sicher, dass keine Verstöße gegen geltende Rechte vorlägen, schließlich dürfen nur Personen über 18 Jahre eine Spielhalle betreten.
Stadt Griesheim gewinnt vor Gericht
Diese Einschätzung teilte das Gericht aber nicht, sondern stimmte der Auslegung der Stadt Griesheim zu, womit das Verbot zur Eröffnung der Spielhallte bestätigt wurde und damit bestehen bleibt. Auch das Gericht sah wie die Stadt eine Gefährdung des Jugendschutzes vorliegen. Laut der zehnten Kammer des Verwaltungsgericht Frankfurts sei alleine die Eröffnung einer Spielhalle an einem so zentralen Ort des täglichen Lebens, wie es in oder an einem Bahnhof der Fall ist, eine konkrete Gefahr für Jugendliche. Denn es sind schließlich auch tagtäglich sehr viele Kinder und Jugendliche am Bahnhof unterwegs. Diese Tatsache reicht laut der Auslegung des Gerichts bereits aus, dass eine konkrete Jugendgefährdung vorliegt. Die Spielhalle könnte nämlich dazu führen, dass Jugendliche so die Harmlosigkeit von Glücksspiel suggeriert bekommen und das Glücksspiel somit als ungefährlich ansehen. Zudem sei die Einstiegshürde für junge Menschen dadurch deutlich gesenkt, die Verlockung zum Ausprobieren von Glücksspiel dementsprechend gesteigert.
Damit hat das Verwaltungsgericht Frankfurt deutschlandweit das erste Urteil mit einer solchen Begründung gefällt und kann damit eventuell sogar eine neue Klagewelle von Städten und Gemeinden ausgelöst haben. Denn es ist durchaus im Bereich des Möglichen, dass dieses Urteil zur Jugendgefährdung von Spielhallen dazu führen kann, dass auch andere Gemeinden dazu entscheiden, Spielhallen an solch belebten und von Jugendlichen viel aufgesuchten Orten die Betriebserlaubnis zu entziehen und damit ein generelles Verbot für diese Standorte auszusprechen. Bisher ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt jedoch noch nicht rechtskräftig, da die klagende Firma noch die Möglichkeit der Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel, der nächsthöheren Instanz, hat.