Inzwischen hat sich das Bundesland allerdings auch dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) der anderen Bundesländer angeschlossen. Allerdings ist das Thema des Glücksspielstaatsvertrages und dessen EU-konformer Neuregelung seit Jahren ein heiß diskutiertes Thema, bei dem bis heute keine Einigung der Bundesländer in Sicht ist. Die FDP-Fraktion ist nun mit einem Antrag zur Liberalisierung des Glücksspiel Marktes und dem Vorschlag, für eine Gleichstellung von privaten und staatlichen Glücksspielanbietern zu sorgen, gescheitert.
Schleswig-Holstein Lizenzen waren an strenge Auflagen gebunden
Beim Vergabeprozess der Lizenzen in Schleswig-Holstein waren den sich bewerbenden Unternehmen strikte Auflagen auferlegt worden. Die Unternehmen mussten ihre Zuverlässigkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die Transparenz und Sicherheit des von ihnen angebotenen Glücksspiels bzw. Sportwetten-Angebotes nachweisen. Zu den Bedingungen gehörten unter anderem Konzepte zur sicheren Abwicklung von Ein- und Auszahlungen sowie Mittel und Wege zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Abwehr von Manipulationen und Betrug. Damit aber nicht genug. Die Anbieter mussten ebenfalls offenlegen, wie sie Minderjährige und gesperrte Spieler von ihren Angeboten ausschließen wie sie die öffentliche Sicherheit (z.B. die IT- und Datensicherheit) der Kunden gewährleisten wollen. Wer eine offizielle Lizenz in Schleswig-Holstein erhalten hat, darf seitdem in diesem Bundesland seine Angebote offerieren und betreiben, führt dafür 20 Prozent des Bruttospielertrages an den Staat ab.
Im Gegensatz zum deutschen Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012 bekam das Bundesland Schleswig-Holstein für seine gesetzliche Regelung ausdrücklich Lob und grünes Licht für die Vereinbarkeit mit EU-Recht von der Europäischen Union. Politiker der damals regierenden Koalition aus CDU und FDP hatten diese Regelung auf den Weg gebracht und hofften vergeblich, dass sich die anderen Bundesländer diesem anschließen. Doch es kam ganz anders, denn noch im Jahr 2012 kam mit der SPD und den Grünen eine neue Landesregierung an die Macht und, kippte den Alleingang und trat dem nationalen Glücksspielstaatsvertrag der übrigen Bundesländer bei. Seitdem, diverse Klagen und Gerichtsprozesse später, wartet alles auf eine einheitliche und EU-konforme Regelung, die bisher ausgeblieben ist.
FDP wagt neuen Vorstoß
Auch der neue Vorstoß der FDP, der von der CDU und den Piraten unterstützt wird, für eine umfassende Reform des Glücksspielrechts und eine Freigabe der Sportwetten scheint nicht von Erfolg gekrönt. SPD, Grüne und SSW lehnten den Vorschlag ab. Einigkeit herrschte nun darin, dass der Staatsvertrag bundeseinheitlich überarbeitet und angepasst werden muss. Worauf weiterhin alle warten…
Innenminister Stefan Studt (SPD) äußerst sich wie folgt: „Wir gehen keinen eigenen Weg, sondern bleiben Partner im Glücksspielstaatsvertrag. Ein Alleingang ist ein Irrweg. Glücksspielanbieter brauchen bundeseinheitliche Regelungen und Maßstäbe. Daher ist auch das Glücksspielkollegium als Aufsichtsgremium unerlässlich“. FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki ist da einer ganz anderen Meinung: „Der aktuelle Glücksspielvertrag ist Ausdruck des obsessiven, rein fiskalisch motivierten Kampfes der Länder gegen private Spielanbieter. Unter dem Vorwand, Spielsucht zu bekämpfen, diskriminiert er private Glücksspielanbieter, um der öffentlichen Hand Einnahmequellen zu bewahren.“ Auch sein Kollege Hans-Jörn Arp (CDU) stimmt ihm zu: „85 Prozent des gesamten Glücksspiels findet heute auf dem illegalen Markt statt. Das Konzessionsverfahren ist gescheitert. Das geltende Monopol auf Sportwetten ist in dieser Form nicht mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar.“ Lars Harms vom SSW erklärte: „Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass es eine gemeinsame Haltung auf Bundesebene zu diesem Thema gibt und dass es einen Vorschlag für einen Glücksspielstaatsvertrag gibt, der die rechtlichen Rahmenbedingungen, die es nun einmal gibt, auch erfüllen kann.“