Der als „Automatenkläger“ bekannte Thomas Sochowsky hat wieder einmal zugeschlagen. Und vor dem Landgericht Wiener Neustadt einen Sieg für einen niederösterreichischen Glücksspieler erstreiten können. Noch ist das Urteil in erster Instanz aber nicht rechtskräftig, da Novomatic sicherlich in Revision gehen wird.
Novomatic-Konzern soll 372.220 Euro zurückerstatten
Der Novomatic-Konzern soll laut dem Urteil des Landgerichtes die stolze Summe von 372.220 Euro an den klagenden Spieler zurückerstatten. Dieser hatte sein gesamtes Vermögen beim Spielen an Spielautomaten verloren. Dies hatte zur Folge, dass das Geld für das Begräbnis des Vaters des Klägers ebenfalls verspielt wurde und sogar die Kinder auf Matratzen auf dem Boden schlagen musste, weil das Geld für betten fehlte. Bis zu 15 Stunden täglich saß er jahrelang an den Automaten und zockte dort eine Runde nach der anderen.
Doch statt die Schuld bei sich selbst zu suchen, ging der Spieler mit Unterstützung vom „Automatenkläger“ und ehemaligen Geschäftspartner von Novomatic Thomas Sochowsky vor Gericht und verklagte Novomatic. Denn für Sochowsky ist klar, dass der Kläger nicht mehr Herr seiner Lage war und somit eine mangelnde Geschäftsfähigkeit vorliegt. Demzufolge hätte Novomatic ihm den Zugang zu den Spielautomaten verweigern müssen.
Dieser Einschätzung folge auch das Landgericht Wiener Neustadt. So fiel das Urteil auch nicht ganz überraschend aus. Denn es ist nur logische Konsequenz, dass alle Geschäfte mit Novomatic zur Zeit der mangelnden Geschäftsfähigkeit nichtig sind. Somit soll der Konzern laut der Meinung des Gerichtes die Summe von 372.220 Euro an den Kläger zurückzahlen. Da Novomatic aber sicherlich in Berufung gehen wird, denn für den Konzern gibt es ja nicht viel zu verlieren Es bleibt also abzuwarten, wie sich das Verfahren weiter entwickelt.
Weitere Verfahren laufen
Den Anwälten von Novomatic wird nicht langweilig. Denn neben der Berufung laufen aktuell noch mehr als zehn weitere Klagen, bei denen Spieler ihr verspieltes Geld wieder zurück haben wollen. Und das Ende der Fahnenstange ist sicherlich noch nicht erreich, denn der „Automatenkläger“ wird bestimmt weitere „Opfer des Glücksspiels“ finden. Alleine das erst kürzlich gefällte Urteil zur Rechtwidrigkeit der Spielbetriebserlaubnis in Niederösterreich und der damit nicht vorhandenen Lizenz zum Betrieb von Glücksspiel wird Novomatic vermutlich noch viele weitere Klagen einbringen, bei denen Spieler ihr Geld zurückfordern. Darüber hinaus muss demnächst auch noch der Oberste Gerichtshof darüber entscheiden, ob die Spielautomaten überhaupt gesetzmäßig sind. Es bleibt also spannend für die Anwälte von Novomatic und könnte teuer werden für das weltweit bekannte Glücksspiel-Unternehmen.