Der als „Automatenkläger“ bekannte ehemalige Geschäftspartner Thomas Sochowsky des Unternehmens Novomatic hat quasi die Seite gewechselt und hilft nun Spielern, die aufgrund einer Spielsucht all ihr Hab und Gut verspielt haben. Kürzlich war er nun wieder in einem neuen Fall vor dem Wiener Gericht erfolgreich.
Gegen Novomatic geklagt hatte ein 46-jähriger Wiener, der als Spielsüchtiger all sein Geld verzockt hat. Als Begründung für die Klage gibt er an, dass er aufgrund seiner Sucht nicht geschäftsfähig war. Deshalb sei auch keinen Vertrag zwischen ihm und Novomatic beim Spielen an den Spielautomaten des Herstellers nicht zustande gekommen. Dieser Ansicht folgte das Wiener Neustadt und verurteilte den Novomatic Konzern, dem Kläger die stolze Summe von 105.000 Euro zurück zu erstatten.
Viel Geld in kleinen Centbeträgen verspielt
Diese enorme Summe hatte der Kläger vermeintlich verspielt – allerdings nicht auf einen Schlag oder mit mehreren großen Einsätzen, sondern mit kleinen Centbeträgen. Dieser Faktor war wohl gutachterlich ausschlaggebend, dass dem Kläger seine Spielsucht anerkannt wurde. Denn im sogenannten „kleinen Glücksspiel“ sind immer nur Spieleinsätze bis maximal 50 Cent erlaubt.
Bei der Nachweisbarkeit dieser hohen Summe spielte dem Kläger ein glücklicher Umstand in die Karten. Denn in der Spielhalle, in der der Spieler regelmäßig aktiv war, steht ein Geldautomat, über den die Spieler gleich vor Ort wieder frisches Geld von ihrem Bankkonto abheben können. Was eigentlich als Service und Vorteil für die Spieler gedacht ist, wurde dem Spielsüchtigen zum Nachteil. Denn der Nachschub an frischem Geld war sehr einfach möglich, ohne die Spielhalle zu verlassen und gegebenenfalls zu klarem Kopf zu kommen. Für die Klage war dieser Umstand aber ein großer Vorteil, denn er konnte so dem Gericht durch die Auszüge des Kontos belegen, wie viel Geld er in der Spielhalle abgehoben und dann vermeintlich auch verspielt hat. Das Gericht hat die Summe auf die nun ihm wieder zugesprochenen 105.000 Euro für die letzten zehn Jahre errechnet. Es ist aber wohl davon auszugehen, dass der real verspielte Betrag wohl noch höher ist.
Novomatic kann in Revision gehen
Noch ist das Urteil auch noch nicht rechtskräftig, denn das Landesgericht in der Wiener Neustadt hat das Urteil bisher nur mündlich ausgesprochen. Daher ist es natürlich auch noch nicht rechtskräftig und Novomatic hat die Gelegenheit Rechtsmittel einzulegen. Diesen Schritt wird der Konzern nach eigenen Aussagen wohl auch gehen und wird eine Berufung gegen das Urteil einlegen. Dann muss wohl die nächsthöhere Instanz entscheiden, ob Novomatic am Ende wirklich zahlen muss.
Es ist übrigens nicht der erste Erfolg von Sochowsky gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber Novomatic. Bereits im Herbst 2015 hatte er in einem anderen Fall erreicht, dass Novomatic in erster Instanz zu einer Zahlung von 107.000 Euro an einen Spieler verurteilt wurde. In dem damaligen Prozess ging es aber nicht um die Spielsucht, sondern um die Konstruktion der Spielautomaten, die aufgrund der Automatiktaste viel Geld in kürzester Zeit schlucken können. Aber auch hier ist noch kein abschließendes Urteil gefällt, da das Verfahren in Revision ist.