Der EuGH hatte entschieden, dass es nicht rechtens ist, dass die deutschen Behörden die Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten durch Anbieter mit gültiger EU-Lizenz untersagen.
Somit dürfen Sportwetten in Deutschland auch ohne Konzession vermittelt werden, was unter anderem für Wettbüros, Automatenbetreiber und Internetanbieter gilt. Zumindest solange, bis das im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene, aber bisher gescheiterte Vergabeverfahren den Grundsatz der Gleichbehandlung, das Diskriminierungsverbot und das Transparenzgebot erfüllt. Zudem droht der Bundesrepublik Deutschland wegen der missglückten Überarbeitung der Glücksspielgesetzgebung ein formelles Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission.
Glücksspielstaatsvertrag: Auch die Bundesländer sind betroffen
Der Druck der EU erreicht auch langsam die Bundesländer. Denn wie verschiedene Medien berichten, haben die Länder bereits begonnen, ihre Glücksspielgesetze zu überarbeiten. Dabei stellt sich die Frage, ob der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag nur überarbeitet oder gleich komplett neu aufgesetzt werden muss. Diese Thematik beschäftige kürzlich die Staatskanzleichefs der Bundesländer auf einer Konferenz. Die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen machen konkrete Vorschläge zur Überarbeitung des Vertrages. Sie plädieren für eine Erhöhung der durch den GlüStV geregelten Lizenzen. Nordrhein-Westfalen schlägt statt 20 nun 45 Konzessionen 4für Sportwetten-Anbieter vor. Bayern erwägt 35 Lizenzen.
Das Bundesland Hessen strebt hingegen eine komplette Überarbeitung des Glücksspielgesetzes vor, da die geplanten Änderungen aus eigener Erfahrung nicht ausreichen. Schließlich hatten sich beim hessischen Innenministerium im ersten Lizenzvergabeprozess 73 private Sportwettenanbieter um eine bundesweite Lizenz beworben. Knapp die Hälfte, genau genommen 35 Anbieter von ihnen erfüllten letztendlich die Kriterien für eine erfolgreiche Lizenzvergabe. Da aber nur 20 Lizenzen vergeben werden durften, erhielten im Herbst 2014 nur die 20 besten letztendlich auch wirklich eine Erlaubnis für den geregelten deutschen Sportwettenmarkt. Da die Grenze vollkommen willkürlich von Gesetzeswegen festgelegt ist, hatte dies eine Klagewelle zur Folge, da nicht berücksichtigte Bewerber vor Gericht gezogen sind. Dort bekamen sie Recht, was die komplette Lizenzvergabe verzögerte.
Daher reicht Hessen eine der Erhöhung der Lizenzen für Sportwetten Anbieter auf 35 oder 45 nicht. Man könnte so zwar immerhin die alle Kriterien erfüllenden Wettanbieter des Bewerbungsprozesses eine Lizenz vergeben. Unklar ist jedoch, was passiert, wenn in Zukunft noch mehr Bewerber für eine bundesweite Lizenz in Frage kämen? Allerdings wurde die komplette Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages bisher alleinig von Hessen vorgeschlagen. Aber auch Glücksspiel-Experten kritisieren die Pläne der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern, da ihrer Ansicht nach eine Erhöhung keine sinnvolle Neuregelung sei. Es handele sich vielmehr um einen kleinen Eingriff kosmetischer Natur, der bei der EU wieder nicht auf Gegenliebe stoßen wird.