Hintergrund ist die Tatsache, dass viele Geräte von Novomatic in den kommenden Monaten die Zulassung für ihre aktuelle Software verlieren. Insgesamt bietet Austrian Gaming Industries (AGI), einer Novomatic Tochterfirma, rund 100 Spielautomaten-Modelle an. Von diesen verliert laut Zulassungsdatenbank der deutschen Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) rund die Hälfte im April und Mai 2016 ihre Zulassung für die laufende Software.
Grund hierfür ist der seit Jahren im Raum stehende Verdacht der Softwaremanipulation. Gerüchteweise sollen die Spielautomaten des Glücksspielkonzerns so eingestellt sein, dass sie in den Automatenhallen des Konzerns mehr Gewinne abwerfen als in anderen Spielstätten unabhängiger Betreiber, was den Gewinn dieser schmälert. Von diesem Verdacht betroffen sind rund 100.000 Automaten, die in Deutschland zwischen 2009 und 2014 aufgestellt wurden. Alle Geräte, die vor dem Februar 2016 aufgestellt wurden, verlieren am 15. Mai ihre Zulassung für die installierte Programmversion. Ab diesem Stichtag dürfen die Automaten nicht mehr mit der veralteten Software betrieben werden.
Laut Novomatic ein normaler Vorgang
Bei Novomatic sieht man dieser Sache aber gelassen entgegen, denn laut einem Sprecher des Konzerns ist dieses Szenario ein üblicher Prozess in der Zusammenarbeit mit der PTB, von dem auch alle andern Hersteller betroffen sind. Die betroffenen Spielautomaten verlieren hierbei nicht ihre Zulassung, sondern nur die installierte Softwareversion muss durch die seit dem Juli 2015 zur Verfügung stehende, aktuelle Version ausgetauscht werden. Dies ist aber auch im Interesse der zahllosen Spieler, die tagtäglich ihr Glück an den Spielautomaten von Novomatic an Raststätten in Imbissen und Spielhallen versuchen. Denn so wird auch die Manipulationssicherheit verbessert und einige Fehler, die bei Software immer mal auftreten können, werden behoben. Ein Zusammenhant mit einem Prozess, den ein unabhängiger Automatenaufsteller aktuell gegen die deutsche Novomatic Tochter Löwen führt, steht hingegen in keinen Zusammenhang zum Verlust der Zulassung der aktuellen Software. Auch in diesem Gerichtsverfahren ging es um den Verdacht der Softwaremanipulation.